• XPLAN_BP_PLAN_d2ebaa74-056d-4796-a002-e79020e42ea6

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d2ebaa74-056d-4796-a002-e79020e42ea6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt16_Altona-Nord13
    xpPlanDate
    • 1992-03-31
    name
    • Altona-Altstadt16_Altona-Nord13
    internalId
    • bd45a135-deba-4c81-99b6-691db365d07b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 16/Altona-Nord 13 für den Geltungsbereich westlich Holstenplatz/beiderseits Holstenstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 206,207) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Außerdem werden Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124), Tankstellen sowie Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Industriegebiet „Brauerei-, Gär- und Lagerkeller" sind Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe und Anlagen, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen und Lärmemissionen fiir die Umgebung verursachen, unzulässig.][§2 Nr.4 | Es darf keine farbig wirkende oder spiegelnde Fensterverglasung verwendet werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind die zur Holstenstraße und zum Holstenplatz gerichteten Außenwände von Gebäuden mit Ziegeln zu verblenden. Für die nicht zu den Straßen gerichteten Außenwände sind Ziegel oder heller Putz zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(A)" und „(B)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets darf die Dachneigung von Gebäuden 30 Grad nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Für die Fassade des Gär- und Lagerkellers ist eine senkrechte Gliederung zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets und auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche des Industriegebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der Baulinien durch Erker in den Obergeschossen kann bis zu 1,5 m zugelassen werden, wenn eine Höhe von mindestens 2,5 m über Gelände eingehalten wird.][§2 Nr.9 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Holstenstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 206,207]
    plangeber
    • [Name: 206/207]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c46c5fa0-f122-4074-bac1-0eed0a024827]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSAltona-Altstadt|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung