Der Bebauungsplan Bahrenfeld 11 für den Geltungsbereich Theodorstraße - Westgrenze des Flurstücks 2394, Südgrenzen der Flurstücke 2396 und 2398 der Gemarkung Bahrenfeld - Theodorstraße - Bahrenfelder Chaussee - Silcherstraße - Von-Sauer-Straße - Osdorfer Weg (Bezirk Alona, Ortsteil 215) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-30
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.
Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden im Allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 2404 und 946 der Gemarkung Bahrenfeld ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]