Der Bebauungsplan Steilshoop 5 für den Geltungsbereich Eichenlohweg — Nordgrenze des Flurstücks 98, West- und Südwestgrenze des Flurstücks 97 der Gemarkung Steilshoop — Eichenlohweg — Grenze Friedhof Ohlsdorf — Bräsigweg — Fabriciusstraße — Bramfelder Redder — Seebek — Nordgrenze der Steilshooper Straße bis zur Einmündung des Bramfelder Redder — über die Flurstücke 11, 7 (Seeredder), 89, 91, 92, 94, 95, 77 (Flurhöhe), 97 und 98 der Gemarkung Steilshoop zur Nordgrenze des Schwarzen Weges (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-02
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Mischgebiet nur bei gewerblicher Nutzung an der Stätte der Leistung und bis zur Fensterbrüstung des sechsten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Mischgebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Für die Neubauten im Geltungsbereich dieses Plans ist nur Fernheizung zulässig][§2 Nr.7 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4, 5 und 6 und § 6 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]