Der Bebauungsplan Altona-Nord 10 für den Geltungsbereich Kaltenkircher Platz - Kaltenkirchener Straße - Augustenburger Straße - Kieler Straße - Oeverseestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 209) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-11-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 2261 und 2266 der Gemarkung Ottensen nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Staffelgeschosse sind an den Vorder- und Rückseiten der Gebäude um mindestens zwei Drittel ihrer Geschoßhöhe zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad ausgebildet werden; in diesem Fall darf das Geschoß über nicht mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Wenn die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung ausgebildet werden, können die aufgehenden Wände von Erkern senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.4 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 209]