• XPLAN_BP_PLAN_d4885cd1-357e-4b1e-a7c3-bcd9413f6691

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d4885cd1-357e-4b1e-a7c3-bcd9413f6691
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup17
    xpPlanDate
    • 1985-04-02
    name
    • Lurup17
    internalId
    • 51dca52d-6713-4aaf-bd2c-cca4c62b0e86
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 17 für den Geltungsbereich Glückstädter Weg - Bornheide - Böttcherkamp - Am Kratt (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit a bezeichneten Flächen kann ein Vortreten der Erdgeschosse zugelassen werden, wenn diese Vorbauten in der Art von Gartenhofhäusern gestaltet und angeordnet werden. Werden hierfür die Dächer der Vorbauten als begehbare Freiflächen der Wohnungen des zweiten Vollgeschosses ausgebildet, so sind sichtverhindernde Bauteile anzuordnen, die den Ein­ blick in die Gartenhöfe verhindern.][§2 Nr.2 | Auf den mit b bezeichneten Flächen können Wohngebäude mit einer Gebäudetiefe bis zu 23 m zugelassen werden, wenn eine ausreichende Belichtung für die Aufenthaltsräume gesichert ist.][§2 Nr.3 | Auf den mit c bezeichneten Flächen ist das oberste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung der Außenwände zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden. Aufgehende Wände von Erkern können im Bereich dieser Dachgeschosse senkrecht ausgebildet wer­ den, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Gebäudefront breit sind; weitere Dachgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker oder Loggien kann bis zu 1,5m durch Sichtschutzwände bis zu 4,0 m und durch Treppenhausvorbauten bis zu 6,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Das Staffelgeschoß ist an der Vorder- und Rückseite des Gebäudes um mindestens zwei Drittel seiner Geschoßhöhe zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad ausgebildet werden; in diesem Fall darf das Geschoß über nicht mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben. Wenn die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung ausgebildet werden, können die aufgehenden Wände von Erkern senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.6 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme­ rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten entlang den Straßen Bornheide und Böttcherkamp sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein aus­ reichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.8 | An den zweigeschossigen Garagen sowie in dem mit d bezeichneten Abschnitt der dreigeschossigen Garage sind die Außenwände als geschlossenes Bauwerk herzustellen; dabei sind die Brüstungen der obersten Parkebene so auszubilden, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die umgebende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.9 | Die festgesetzte Tiefgarage ist nur bis zu einer Tiefe von 1,5m unter Erdgleiche zulässig. Weitere Tiefgaragen sind nicht zulässig.][§2 Nr.10 | Der Bau von Kellergeschossen ist nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-04-02
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_227912de-72a3-409b-976c-06ae3af286b5]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSLurup|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup8|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf14-Lurup16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup31|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung