• XPLAN_BP_PLAN_d55855b6-3121-4406-9b3d-3bddb6718aac

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d55855b6-3121-4406-9b3d-3bddb6718aac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf44
    xpPlanDate
    • 2005-09-12
    name
    • Eissendorf44
    internalId
    • d512ad74-856f-4a3d-8e7e-12fcf6a63de7
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 44 für den Geltungsbereich zwischen Metzendorfer Weg und Beerenhöhe (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3365, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3364, Ostgrenze des Flurstücks 3345 (Metzendorfer Weg) über das Flurstück 3345, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3351, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3346 der Gemarkung Eißendorf.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude sowie Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, zulässig.][§2 Nr.2 | Carports sowie Stellplätze ohne Schutzdach sind nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Die Höhe des Schutzdaches darf maximal 2,5 m betragen.][§2 Nr.3 | Zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen ist die durch Baugrenzen festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche.][§2 Nr.4 | Abstellhäuser sind mit einer Grundfläche von maximal 5 m² zulässig. 4. Die bauliche Höhe der Abstellhäuser darf maximal 2,5 m betragen. Auf den Eingangsseiten der Gebäude auf den Baufeldern (1), (2), (3), (4), (7), (9), (11), (12), (15), (16) sowie auf den Wohnhof- bzw. Wohnwegseiten der Gebäude auf den Baufeldern (5), (6), (8), (13), (14) sind Abstellhäuser unzulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von der vorgenannten Festsetzung können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Festgelegte Geländeoberfläche für die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse der Gebäude auf den Baufeldern (15) und (16) ist der Wohnweg. <4>][§2 Nr.7 | Entlang der Grundstücksgrenzen im rückwärtigen Gartenbereich der Reihenhäuser sind Hecken anzupflanzen.][§2 Nr.8 | Die Stützen und Wände von Carports, Standplätzen für Abfallbehälter und Pergolen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je Stütze bzw. 2,5 m Wandlänge ist eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Für die in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Einzelbäume sind Bäume im öffentlichen Straßenraum mit einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden; eine Abweichung vom Standort ist bis zu 2,5 m zulässig.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und deren Böschungen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der zu erhaltenden und anzupflanzenden Bäume unzulässig. Für mit einem Erhaltungsgebot festgesetzte Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.11 | Die Dachflächen der Gebäude sind flächendeckend mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zuzüglich 2 cm Drainageschicht zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die befestigten Flächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau auszuführen.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist das vorhandene Trockental als offene Wiesenniederung mit einem Anteil von 15 vom Hundert Strauchflächen mit Einzelbäumen und Baumgruppen zu entwickeln und extensiv zu pflegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-12
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f4bdfdba-cc63-422d-af50-3fb1003c495d]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung