Der Bebauungsplan Sülldorf 17/Blankenese 32 für den Geltungsbereich (zwei Teilflächen) westlich Hasenhöhe, nördlich Strohredder sowie östlich Heidrehmen (Bezirk Altona, Ortsteile 223 und 225) wird festgestellt.
Das Plangebiet (zwei Teilflächen) wird wie folgt begrenzt:
Teil A: Strohredder - Südgrenze des Flurstücks 5259 (Strohredder), über die Flurstücke 5312 und 5247, Westgrenze des Flurstücks 5238 der Gemarkung Dockenhuden - Westgrenzen der Flurstücke 2466 und 431 der Gemarkung Sülldorf-West- und Nordgrenze des Flurstücks 4297 der Gemarkung Dockenhuden - Hasenhöhe.
Teil B: Nordostgrenze des Flurstücks 2736, über die Flurstücke 2736 und 2733, Südwestgrenze des Flurstücks 2733, über Flurstück 2736 der Gemarkung Sülldorf.
technHerstellDatum
2017-05-29
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.3 | Für je 150 m1 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.5 | Außenwände von Garagen und Nebengebäuden sowie die Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Entlang der Straßenverkehrsflächen sind in den Wohngebieten als Einfriedigungen nur Hecken, Strauchanpflanzungen oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in Im Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.8 | Die Dachflächen auf dem Flurstück 4297 der Gemarkung Dockenhuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem auf dem Flurstück 4297 der Gemarkung Dockenhuden ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet das Flurstück 166 der Gemarkung Rissen und das Flurstück 1304 der Gemarkung Sülldorf zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223, 225]