• XPLAN_BP_PLAN_d6d89459-0d16-490e-9490-eb9bb7e4f6d5

    gmlId
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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn78
    xpPlanDate
    • 2020-06-18
    name
    • Langenhorn78
    internalId
    • 6fea6ddb-6cbd-4be8-b6b3-b0a9fca4d2e6
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Langenhorn 78 für den Geltungsbereich zwischen Hattinger Stieg und Walter- Schmedemann-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hattinger Stieg – West- und Nordgrenze des Flurstücks 8427 der Gemarkung Langenhorn – Walter-Schmedemann-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2020-11-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind Überschreitungen der südlichen und westlichen Baugrenzen durch Balkone auf je zur Hälfte der Fassadenlänge bis zu 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind an den mit „(A)“ bezeichneten Baugrenzen Überschreitungen der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und auf den festgesetzten Flächen für Garagen und Stellplätze zulässig.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie innerhalb der Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet sind Dach- und Technikaufbauten nur auf Gebäudeteilen mit einer Gebäudehöhe von mindestens 38 m über Normalhöhennull zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachund Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen sind bis zu 1,5 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammenzufassen und auf maximal 40 vom Hundert der zusammenhängenden Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder zu verdecken.][§2 Nr.8 | Die Flachdächer und flach geneigten Dächer von Wohngebäuden und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung der Dachflächen kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.9 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen befestigten Flächen für Terrassen, Wege, Freitreppen, Platz- und Spielflächen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für Strauchpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Sträucher mit einer Mindesthöhe von 100 cm zu verwenden. Je 2 m² Pflanzfläche ist ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Im reinen Wohngebiet sind die Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-06-18
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_745fea6d-ffd3-4a27-94e8-4a0b9aa9ae1b]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung