• XPLAN_BP_PLAN_d72eb0dd-d65c-416c-aea0-8325702052ac

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d72eb0dd-d65c-416c-aea0-8325702052ac
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek70
    xpPlanDate
    • 1998-08-17
    name
    • Wandsbek70
    internalId
    • b8bb9694-90db-4cf1-a8d3-7e0580ee9b2a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 70 für den Geltungsbereich Wandsbeker Zollstraße - Puvogelstraße - Fenglerstraße - Efftingestraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Mischgebieten sind Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Unterschreitung der Baulinien durch vertikale Architekturelemente kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Balkone, Loggien, Sichtschutzwände und Erker kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten entlang der Puvogelstraße und Fenglerstraße sind die Wohn- und Schlafräume und in den Mischgebieten entlang der Wandsbeker Zollstraße die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist für je 150 m² mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1998-08-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4a679e2d-1573-4f89-a115-72c454040792]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung