• XPLAN_BP_PLAN_d787da62-7e5b-4355-beee-f137fefa1fc8

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d787da62-7e5b-4355-beee-f137fefa1fc8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D534
    xpPlanDate
    • 1961-05-19
    name
    • D534
    internalId
    • 9be8e226-15c2-4091-bf0c-d85b11fe7106
    technHerstellDatum
    • 2016-08-26
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.21 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m, 2.22 für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m, 2.23 für die dreigeschossigen Wohnhäuser (W3g) 10,0 m, 2.24 für die viergeschossigen Wohnhäuser (W4g) 13,0 m.][Nr. 2.3 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern, einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 503]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fbac8326-74f0-43d4-9096-aae04e5041d4]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung