• XPLAN_BP_PLAN_d83bd9c1-54e3-459d-9e55-ccef5e7a1bf4

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    • XPLAN_BP_PLAN_d83bd9c1-54e3-459d-9e55-ccef5e7a1bf4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamburg-Altstadt50
    name
    • Hamburg-Altstadt50
    internalId
    • 228f6ab4-c657-4cbe-b2b0-ad9cad6b54d6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 50 für den Geltungsbereich beiderseits der Domstraße zwischen Nikolaifleet und Domplatz (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: über das Flurstück 890 (Nikolaifleet) der Gemarkung Altstadt Süd – Trostbrücke – Neß – Brodschrangen – Dornbusch – Rolandsbrücke – Große Reichenstraße – Domstraße – Alter Fischmarkt – Große Reichenstraße – Domstraße – Willy-Brandt-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2024-04-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 22 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1m betragen.][§2 Nr. 22. | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang so zu ersetzen, dass der Umfang und der Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Die festgesetzten Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Ausnahmsweise kann diese Fläche weniger als 12 m² betragen, sofern bauliche Maßnahmen eine gleichwertige vitale Wurzelentwicklung gewährleisten. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr. 23.1.1. | mindestens 50 cm auf Dächern von Gebäuden mit einer als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhe von 7,5m und 8,0m über NHN,][§2 23.1.1. | mindestens 50 cm auf Dächern von Gebäuden mit einer als Höchstmaß festgesetzten Gebäudehöhe von 7,5m und 8,0m über NHN,][§2 26 | Die Beleuchtung von Außen- und Werbeanlagen ist nur mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen und staubdicht auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen oder Gehölze ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]
    satzungsbeschlussDatum
    • 2024-12-05
    inkrafttretensDatum
    • 2024-12-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_156d4846-967e-4b05-82b7-d223ffb3bb55][XPLAN_BP_BEREICH_8a12b4ae-ee9c-4521-9b65-397faf65e0fd]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung