[§1 Nr.1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 21 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 14) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn21" wird dem Gesetz zugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt: "8. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiet östlich der Langenhorner Chaussee sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnurfg in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]