• XPLAN_BP_PLAN_d96a810a-502b-413b-be97-fb055dffcb5f

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_d96a810a-502b-413b-be97-fb055dffcb5f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum27
    xpPlanDate
    • 2006-03-06
    name
    • Rotherbaum27
    internalId
    • a891fc09-1159-4b65-bffe-10a0da0ea3c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rotherbaum 27 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hallerstraße - Mittelweg - Bei St. Johannis - Heimhuder Straße - Turmweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets am Turmweg sind im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss nur nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen und Räume für freie Berufe im Sinne des § 13 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind die viergeschossigen Baukörper jeweils zu den festgesetzten Gehrechten hin auf mindestens 40 vom Hundert der jeweiligen Gebäudelänge auf bis zu zwei Vollgeschosse abzustaffeln.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet können zu den Gehrechten hin Überschreitungen der Baugrenzen durch Erker und Balkone bis zu 1,5 m oberhalb einer lichten Höhe von 6 m sowie zur Erschließung erforderliche Brücken oberhalb einer lichten Höhe von 4m über den Gehrechten zugelassen werden. Im allgemeinen Wohngebiet am Turmweg können Überschreitungen der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone und Fahrstuhlschächte bis zu 4m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet entlang der Rothenbaumchaussee sind die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sind unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Das auf dem Flurstück 1632 der Gemarkung Rotherbaum festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 1638 an die Hallerstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Telekom AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Die auf den Flurstücken 1629, 1631, 1632, 1637, 1639, 1641 und 1654 der Gemarkung Rotherbaum festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Im reinen und allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer der Gebäude extensiv zu begrünen.][§2 Nr.11 | Im Kerngebiet an der Rothenbaumchaussee kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 5 m durch untergeordnete Bauteile wie Stützen, Sonnenschutz- und Dachkonstruktionen zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Baumreihen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_121df172-e7fb-46be-919b-f346025746c5]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung