• XPLAN_BP_PLAN_da3863d2-34c2-469a-bb81-6a994621bf2e

    gmlId
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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen30
    xpPlanDate
    • 2006-07-05
    name
    • Othmarschen30
    internalId
    • 4032cf3a-7d8d-4a54-8ea6-4a51ecf7ae9c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 30 für den Geltungsbereich Halbmondsweg – Agathe-Lasch-Weg – Emkendorfstraße – Liebermannstraße – Bernadottestraße (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild, die Stadtlandschaft oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet ist auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche der dort vorhandene Betrieb für Gartenbedarf zulässig. Erweiterungen, Änderungen (keine Nutzungsänderung) oder Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wobei die Verkaufsfläche von 200 m² nicht überschritten werden darf.][§2 Nr.3 | Für die zu erhaltenen Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten ist für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind für die an öffentlichen Wegen und öffentlichen Grünflächen angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen.][§2 Nr.8 | Außenwände von baulichen Nebenanlagen sowie die Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen von Garagen und Carports sind mit einem 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.12 | Bauliche und technische Anlagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-07-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_62713ee5-5936-4a9b-8e33-20f780489290]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSGross-Flottbek-Othmarschen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan9|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan10|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan19|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan26|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan26|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan38|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan50|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan71|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan84|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan85|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan86|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung