• XPLAN_BP_PLAN_db3e77bb-3cb8-4d90-8aa5-0dcb8a6f3f24

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_db3e77bb-3cb8-4d90-8aa5-0dcb8a6f3f24
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D303
    xpPlanDate
    • 1957-05-26
    name
    • D303
    internalId
    • a254feb0-ec7e-416a-9589-201230005ac8
    beschreibung
    • Landwehr - Wandsbeker Chaussee - Conventstraße - Hasselbrookstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-31
    texte
    • [Nr. 2.f) | Die nicht bebaubare Fläche zwischen den Straßen- und Baulinien vor der ein- bis viergeschossigen Geschäftshausbebauung ( G1g, G2g, G3g, G4g) ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen oder Hecken dürfen nicht höher als 60 cm sein.][Nr. 2.e) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.d) | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung ( G1g, G2g), der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sowie der keller- und erdgeschossigen Garagen (GaK, GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.c) | Die zulässigen Traufhöhen betragen: aa) siebengeschossige Wohnhausbebauung (W7g) höchstens 22,0 m; bb) eingeschossige Ladenbebauung (L1g) höchstens 4,50 m; cc) eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) höchstens 5,0 m.][Nr. 2.b) | Die im Durchführungsplan als „bleibende Bauwerke" dargestellten Baulichkeiten können stehen bleiben, dürfen jedoch nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Alle übrigen als „zu beseitigende Bauwerke" dargestellten Baulichkeiten dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen, zu beseitigen.][Nr. 2.a) | Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) und die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) auf dem Flurstück 139 sowie die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) auf den Flurstücken 140, 141 und 143 können erst ausgeführt werden, wenn die auf den hinteren Teilen der Flurstücke 142 bzw 143 stehenden Baulichkeiten beseitigt worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 501]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-05-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f2de15b-470e-4337-b21e-c27b1f47dbad]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung