• XPLAN_BP_PLAN_dba35ea5-69d5-40e6-a587-73a125f8604b

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dba35ea5-69d5-40e6-a587-73a125f8604b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D14
    xpPlanDate
    • 1957-07-07
    name
    • D14
    internalId
    • 8e6e98b9-f09f-4c1d-8c52-fcecd80ab210
    beschreibung
    • Borgfelderstraße - Ausschläger Weg - Eiffestraße - Anckelmannsplatz - Östliche Grenzen der Flurstücke 789 und 414
    technHerstellDatum
    • 2016-05-24
    texte
    • [Nr. 2.7 | Die unbebaubare Fläche zwischen Straßen- und Baulinie vor der Geschäftshausbebauung ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 1,0 m sein.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g), sowie der Keller und erdgeschossigen Garagen (GaK, GaE) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird.][Nr. 2.4 | In der eingeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g) darf kein Bauteil höher als 6,0 m, in der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) höher als 9,0 m sein.][Nr. 2.35 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 7,0 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g)][Nr. 2.34 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g).][Nr. 2.33 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 5,0 m für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g).][Nr. 2.32 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 19,0 m für die sechsgeschossige Geschäftshausbebauung (G6).][Nr. 2.31 | Die Traufhöhen sollen betragen höchstens 25,0 m für die achtgeschossige Geschäftshausbebauung (G8).][Nr. 2.2 | Der Durchführungsplan schreibt teilweise die Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen (G6+1, G8) vor, für die die näheren Bedingungen für die Ausführung im Baugenehmigungsverfahren festgelegt werden.][Nr. 2.12 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: ausserhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung, bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Flächen für besondere Zwecke (Schule) sowie bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßen- oder Grünflächen.][Nr. 2.11 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Straßenflächen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-07-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_134e45cd-b1df-476d-81c3-9396be5d14b5]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung