• XPLAN_BP_PLAN_dbf84e81-bb42-4fb9-ac74-f1b1bc6323ec

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_dbf84e81-bb42-4fb9-ac74-f1b1bc6323ec
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup56
    xpPlanDate
    • 2003-03-03
    name
    • Lurup56
    internalId
    • c7b5de94-420d-485b-abfc-216002c1663b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 56 für den Geltungsbereich westlich Jevenstedter Straße, zwischen Kleiberweg und Fahrenort (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kleiberweg – Jevenstedter Straße – Fahrenort – Westund Nordgrenze des Flurstücks 136, Nordgrenze des Flurstücks 135, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4958 (alt: 2480), Westgrenze des Flurstücks 140 der Gemarkung Lurup.
    technHerstellDatum
    • 2016-04-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten an der Straße Fahrenort sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.3.1 | Auf den mit „(A)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad zulässig; für die Dachdeckung sind rote Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.3.2 | Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.4 | Flachdächer oder flachgeneigte Dächer bis zu einer Dachneigung von 14 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Außenwände von baulichen Nebenanlagen sowie Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets darf die festgesetzte Grundfläche der baulichen Anlagen von 120 m² für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der Zufahrten bis zu einer Grundfläche von 160 m² überschritten werden.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile der Flurstücke 122 bis 124, 5002 (alt: 125), 126, 127 sowie 131 und 132 der Gemarkung Lurup sollen gemeinsame Grundstücksüberfahrten angelegt werden.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind extensiv zu entwickeln und zu pflegen. Sie sind maximal zweimal jährlich zu mähen; die Düngung der Flächen ist unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Neubebauung auf den mit „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sowie das Kindertagesheim sind an ein Blockheizkraftwerk oder an das Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Fernwärmeversorgungsnetz nicht besteht, können Feuerstätten für leichtes Heizöl sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2003-03-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_adc143ee-5682-42e9-b6c1-46a81043b907]
    aendert
    • [Verbundener Plan: D391B|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung