Der Bebauungsplan St. Georg 34 für das Gebiet nördlich Adenauerallee zwischen Lindenstraße und Böckmannstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böckmannstraße — Nordwestgrenzen der Flurstücke 1165 und 1158 der Gemarkung St. Georg Nord — Lindenstraße — Adenauerallee.
technHerstellDatum
2014-04-01
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1.1 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479),][§2 Nr.1.2 | Im Kerngebiet sind unzulässig: Vergnügungsstätten.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet an der Lindenstraße sind auf dem Flurstück 1160 der Gemarkung St. Georg Nord oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Böckmannstraße/Adenauerallee sind auf dem Flurstück 1165 der Gemarkung St. Georg Nord Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann eine Erhöhung bis zu der jeweils in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Für die zur Böckmannstraße, Lindenstraße und Adenauerallee gerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind mit einer mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und mit kleinen Bäumen und Sträuchern zu begrünen. In den Bereichen, in denen Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m2 je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Flachdächer von bis zu viergeschossigen Gebäuden sind mit Einfachbegrünung zu versehen.][§2 Nr.8 | Das Erdgeschoß, das erste Obergeschoß und das vierte Obergeschoß können allseitig um 2 m zurückgesetzt werden. Für einzelne Gebäudeteile kann in einer Breite bis zu 5 m und in einer Tiefe bis zu 2 m eine Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente zugelassen werden.][§2 Nr.9.1 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Im Kerngebiet sind die den Straßen zugewandten Fassaden im Erdgeschoß ladenartig zu gestalten.][§2 Nr.9.2 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Eine Unterteilung der Gebäude in Erdgeschoß und darüber liegende Geschosse muß erkennbar sein. Erdgeschoß und erstes Obergeschoß können gestalterisch zusammengefaßt werden, wenn sich diese von den übrigen Geschossen gestalterisch absetzen.][§2 Nr.9.3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die zum Lindenplatz gerichteten sichtbaren Außenwände der Gebäude sowie alle sichtbaren Außenwände des dreizehngeschossigen Hochhauses sind in hellem Naturstein herzustellen; die Außenwände der übrigen Gebäude sind hell zu verputzen oder in hellem Naturstein herzustellen.][§2 Nr.9.4 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es ist nur unverspiegeltes Glas zu verwenden, das nicht oder nur leicht eingefärbt sein darf.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]