• XPLAN_BP_PLAN_dd0648eb-e97c-4a16-a8dd-8c01a70f0d92

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg48
    xpPlanDate
    • 1992-06-09
    name
    • Harburg48
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    • a69a248c-4ea1-4cfe-ad30-d2cf5cab8baa
    technHerstellDatum
    • 2015-06-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbrach, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Erdgeschosse ladenartig zu gestalten, wenn sie den Straßenverkehrsflächen zugewandt sind.][§2 Nr.4 | Das Staffelgeschoß am Harburger Ring und an der Harburger Rathausstraße ist um 2 m zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Eine Über- oder Unterschreitung der Baulinie durch vertikale Architekturelemente (wie Erker) kann in einer Breite bis zu 5 m und in einer Tiefe bis zu 1 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Für die zum Harburger Ring ausgerichteten Aufenthaltsräume muß ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des zweigeschossigen Kerngebiets ist nur eine Halle mit einem Glasdach zulässig.][§2 Nr.8 | Im zweigeschossigen Kerngebiet ist mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Fläche das Dach als Flachdach auszubilden. 50 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche sind extensiv zu begrünen; 50 v. H. der Dachfläche sind als begehbare Freifläche zu gestalten.][§2 Nr.9 | Bei der Ermittlung der im Kerngebiet festgesetzten Geschoßfläche sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen mitzurechnen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-06-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7f6fa886-3046-44fd-9515-e0f92785a92d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung