Der Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 für den Geltungsbereich Feldhofe und Brennerhof (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 612 und 611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Brennerhof - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A 1- über das Flurstück 2631 der Gemarkung Billwerder; über das Flurstück 1885 - Südwestgrenzen der Flurstücke 1885, 1682, 1678, 1675 und 1775; über die Flurstücke 1775,1885 und 1708 der Gemarkung Moorfleet - Bundesautobahn A 1.
technHerstellDatum
2016-03-15
texte
[§2 Nr.1.1 | In den Mischgebieten gilt:
Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.1.2 | In den Mischgebieten gilt:
Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.1.3 | In den Mischgebieten gilt:
Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche sind die Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, fensterlose Fassaden sowie Dachflächen zu begrünen. Art und Umfang der Begrünung regelt der Grünordnungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22.][§2 Nr.2.1 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Es ist eine Sohldichtung, Basisdichtung und Oberflächendichtung aus besonders aufbereitetem Dichtungsschlick zu bauen. Die Basisdichtung ist aus einer mineralischen Dichtung und einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.2.2 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das anfallende Poren- und Sickerwasser ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die Vorflut einer Klärung nach dem Stand der Technik zuzuführen.][§2 Nr.2.3 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Über der oberen Schlickdichtung ist eine Sandschicht als Drainschicht und als Durchwurzelungsschutz sowie eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 zu bepflanzen.][§2 Nr.2.4 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das von dem rekultivierten Hügel anfallende Oberflächenwasser ist über das bestehende, umliegende Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.2.5 | Auf der „Fläche für Aufschüttungen" gilt:
Das Auftreten von anlagebedingten Stäuben ist durch geeignete Maßnahmen wie Anfeuchten, Abdecken der Oberfläche oder Anpflanzungen zu minimieren.][§2 Nr.3 | Belastungen des Grundwassers innerhalb des Sondergebiets „Betriebsfläche" sind durch geeignete Abdichtungen des Bodens auszuschließen; das Spülfeld auf der Betriebsfläche ist mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (Hochdichtepolyethylen-Dichtungsbahn) oder durch andere wirksame Maßnahmen nach dem Stand der Technik herzustellen.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Betriebsfläche" sind nur bauliche Anlagen zulässig, die der Fläche für Aufschüttungen dienen, wie zum Beispiel Betriebsgebäude, Zwischenlager für Abdeckböden, Sandspülfeld und Kläranlage.][§2 Nr.5 | Das Sondergebiet „Schaustellerplatz" dient der Unterbringung von Schaustellerfahrzeugen wie Wohnwagen und Wohnmobilen; es sind nur untergeordnete bauliche Anlagen wie Gemeinschafts- und Sanitärräume zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612, 611]