Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für
den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich
der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird
festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süderfeldstraße – Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152,
Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze
des Flurstücks 1340, West- und Südgrenze des Flurstücks
3602 der Gemarkung Lokstedt – Wiben-Peter-Straße –
Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der
Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke
5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, Westund
Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke
5231, 5157 und 5158 – Lottestraße – Südgrenzen der
Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenze des
Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
kommentar
Bestandteil des Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum Bebauungsplan existieren ein
Durchführungsvertrag , ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung und ein Sanierungsvertrag.
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gemäß § 12 Abs. 3, Nr. 1b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom
10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548).
Das Planungsgebiet befindet sich im An- und Abflugbereich des Hubschrauberlandeplatzes des Universitäts-Krankenhauses
Hamburg-Eppendorf . Der Einsatz von Bau- und Mobilkränen ist vorher der Landesluftfahrtbehörde schriftlich anzuzeigen.
technHerstellDatum
2016-10-14
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für
Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der
festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung
der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch
Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis
zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte
GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich
unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten
werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen
der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum
Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in
Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens
drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume,
Technikräume und Versorgungsräume sind auch
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen
Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige
Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht
können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die
Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den
befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen
Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumanpflanzungen
sind kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen
Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter
der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen
Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von
Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen
abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung,
als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer
Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege,
Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten
Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der
Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen
und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens
50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume
muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus
im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens
12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind
standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten
und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige
Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf
zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau
(zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]