• XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ddb06195-36a7-4bf9-ab9f-160f6c6aa59b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt62
    xpPlanDate
    • 2016-12-21
    name
    • Lokstedt62
    internalId
    • 1e193917-74ac-40a0-8144-d383a23e48eb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 62 für den Geltungsbereich nördlich der Süderfeldstraße und westlich der Lottestraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süderfeldstraße – Westgrenzen der Flurstücke 1334 und 5152, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 1341, Westgrenze des Flurstücks 1340, West- und Südgrenze des Flurstücks 3602 der Gemarkung Lokstedt – Wiben-Peter-Straße – Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 3602, Nordgrenzen der Flurstücke 3600 und 3598, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 5164 und 5155, Nordgrenze des Flurstücks 5156, Westund Nordgrenze des Flurstücks 5162, Nordgrenzen der Flurstücke 5231, 5157 und 5158 – Lottestraße – Südgrenzen der Flurstücke 5159, 5160 und 5161, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5164 der Gemarkung Lokstedt.
    kommentar
    • Bestandteil des Bebauungsplans ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan. Zum Bebauungsplan existieren ein Durchführungsvertrag , ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Erschließung und ein Sanierungsvertrag. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gemäß § 12 Abs. 3, Nr. 1b des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert am 28. Juni 2016 (BGBl. I S. 1548). Das Planungsgebiet befindet sich im An- und Abflugbereich des Hubschrauberlandeplatzes des Universitäts-Krankenhauses Hamburg-Eppendorf . Der Einsatz von Bau- und Mobilkränen ist vorher der Landesluftfahrtbehörde schriftlich anzuzeigen.
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer GRZ von 0,5 zulässig.][§2 Nr.4 | In den allgemeinen Wohngebieten darf die festgesetzte GRZ von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zulässig.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Davon ausgenommen sind höchstens drei ebenerdige Stellplätze je Kindertagesstätte.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten Baumanpflanzungen sind kleinkronige Laubbäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Laubbäumen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Dachflächen von Wohngebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege, Terrassen, Freitreppen oder Kinderspielflächen beanspruchten Flächen von baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche (zum Beispiel nicht überbaute Tiefgaragen und Kellergeschosse) sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-12-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
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    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a9e79d77-8eeb-4802-a56b-173791fbfca5]
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