Der Bebauungsplan Schnelsen 59 für den Geltungsbereich Königskinderweg — Dornröschenweg — Ostgrenzen der Flurstücke 4995 und 769 — Südgrenzen der Flurstücke 769 und 768 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-05-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung der reinen Wohngebiete östlich Rumpelstilzchenweg sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.2 | Bauliche Anlagen sind nur bis zu einer Tiefe von 1,5 m unter Erdgleiche zulässig.][§2 Nr.3 | Kellergeschosse dürfen nicht mehr als 1,2 m über. Geländeoberfläche hinausragen.][§2 Nr.4 | Die Dachneigung der zweigeschossigen Gebäude darf 35 Grad nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe des Gemeinschaftsstandsplatzes für Müllgefäße können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]