• XPLAN_BP_PLAN_e0779927-e9d3-4039-babc-1bcf22b365f7

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    • XPLAN_BP_PLAN_e0779927-e9d3-4039-babc-1bcf22b365f7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf30
    xpPlanDate
    • 2000-12-08
    name
    • Marmstorf30
    internalId
    • e05d845e-90f8-47a2-b3d5-6b3a9dabadef
    technHerstellDatum
    • 2015-05-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen ist bei der Berechnung der Geschossfläche die Fläche von Aufenthaltsräumen in anderen als Vollgeschossen einschließlich ihrer Umfassungswände und einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.2 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.3 | Bei der Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine, bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind die Außenwände der Gebäude in roten Ziegelsteinen zu verblenden, Dachgauben als Flachdachgauben auszubilden und entlang der Straßenflucht quadratische Fensterformate zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, mit Ausnahme von Entwässerungsanlagen, unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die mit „(C)" bezeichneten Flächen ist das von Dachflächen anfallende Oberflächenwasser auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-12-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_06609a65-845b-4c08-ad4d-590c7132085d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung