Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hausbruch 40 für den Geltungsbereich zwischen dem Rehrstieg im Westen, dem Wohngebiet am Rehrstieg im Nordwesten, dem geplanten Wohngebiet an der Francoper Straße im Norden, dem leingartengebiet im Nordosten, der Wohnbebauung an der Straße Erlenbruch sowie an der Straße Rehrstieg im Süden (Bezirk Harburg, Ortsteil 714) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rehrstieg – Nordgrenzen der Flurstücke 6987, 6962, 6963, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6964, Südgrenzen der Flurstücke 6986, 6985, 6984, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6948, Südgrenzen der lurstücke 6947, 6946, 6945, 3896 der Gemarkung Neugraben.
technHerstellDatum
2018-02-16
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Vorhabengebiet im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im Anschluss an die Hauptnutzung zulässig.][§2 Nr.4 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende, nicht verunreinigte Niederschlagswasser ist oberirdisch über ein offenes Oberflächenentwässerungssystem abzuleiten.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Wegefläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von dem estgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Auf jedem wohnbaulich genutzten Grundstück ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer von Wohnhäusern mit einer Dachneigung unter 15 Grad und Flachdächer, soweit sie nicht als Terrassenflächen dienen, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf Grundstücksflächen, die dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Gemeinschaftsstellplätze sind zum Schutz des Grundwassers in wasserundurchlässiger Bauweise herzustellen.][§2 Nr.12 | Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Obstwiese mit Obstbaumhochstämmen zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Je 60 m² Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Die Fläche ist standortgerecht als Wiese zu unterhalten und nur einmal jährlich (im September) zu mähen.][§2 Nr.13 | In der privaten Grünfläche ist innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche ein Teichbiotop zu entwickeln. Die Uferränder sind naturnah zu gestalten und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Den Wohngebieten sind zum Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft die im Plangebiet für diese Zwecke festgesetzten Flächen sowie die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 3641 und 3643 in der Gemarkung Neugraben zugeordnet.][§2 Nr.15 | Bei Neubauten sind Kellergeschosse und Tiefgaragen sowie andere bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, unzulässig.][§2 Nr.16 | Wohngrundstücke und private Stellplatzanlagen, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind mit einer 1,20 m hohen Hecke einzufassen. Überfahrten, Durchgänge und Flächen für die offene Führung von Oberflächenwasser sind davon ausgenommen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 714]