Der Bebauungsplan Billstedt 60 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg — Hauskoppelstieg — über das Flurstück 1399 der Gemarkung Schiffbek — Lorenzenweg — Ostgrenze des Flurstücks 1409, Nord- und Westgrenzen der Flurstücke 2030 und 1315 der Gemarkung Schiffbek — Fritzschweg — Öjendorfer Weg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1308 der Gemarkung Schiffbek — Möllner Landstraße — Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-23
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet mit vier- bis zwölfgeschossiger Bebauung auf den Flurstücken 1410, 1529 bis 1532, 2030, 2415, 2416, 2082, 1311 bis 1314 und 942 der Gemarkung Schiffbek sind im dritten und vierten Vollgeschoß nur Garagengeschosse zulässig. Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Bebauung auf den Flurstücken 942, 1309, 2413, 2415 und 2416 der Gemarkung Schiffbek ist das dritte Vollgeschoß nur als Garagengeschoß zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten auf den Flurstücken 942, 1532, 1314, 1313, 2415, 2416, 2030 und 2413 der Gemarkung Schiffbek können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für die zwölfgeschossige Bebauung auf den Flurstücken 942 und 1532 der Gemarkung Schiffbek kann ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch das zusätzliche Vollgeschoß keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]