• XPLAN_BP_PLAN_e2ba926d-86e5-4a09-8b1c-b5fa43898b62

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    • XPLAN_BP_PLAN_e2ba926d-86e5-4a09-8b1c-b5fa43898b62
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen44
    xpPlanDate
    • 2018-08-14
    name
    • Othmarschen44
    internalId
    • 308c7237-0369-466f-8d84-7ddb516d3f15
    technHerstellDatum
    • 2018-09-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für Grundstücke, auf denen Gebäude beidseitig ohne seitlichen Grenzabstand (sogenannte Reihenmittelhäuser) errichtet werden, bis zu einem Wert von 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind technische Aufbauten bis zu einer Höhe von 1,5 m über der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind Überschreitungen der Baugrenzen auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen bis zu 3 m und den mit „(B)“ bezeichneten Flächen bis zu 1,5 m durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen zulässig.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind außerhalb der Fläche für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern mindestens fünf kleinkronige Bäume und zwei großkronige Bäume zu pflanzen und mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen des obersten Geschosses als Flachdach oder als flach geneigte Dächer bis 10 Grad Neigung zu errichten und zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind zu mindestens 50 v. H. zu begrünen. Sie sind in den zu begrünenden Bereichen mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen. Für Baumpflanzungen auf den Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 16 m² je Baum die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet sind entlang der öffentlichen Verkehrsflächen und der privaten Grünflächen nur Einfriedigungen in Verbindung mit Hecken aus Laubgehölzen, in die gartenseitig transparente Holz- oder Drahtzäune integriert sein können, zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und durch Strauchunterpflanzungen zu ergänzen, so dass der Charakter einer geschlossenen Gehölzpflanzung entsteht. Für die zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und jeweiliger Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.10 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender und zu pflanzender Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen so vorzunehmen, dass der Charakter einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt. Es sind dreimal verpflanzte Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und den Flächen für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind in dem zu erhaltenen Baumbestand zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter und zwölf Kästen für Fledermäuse fachgerecht anzubringen, dauerhaft zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-08-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c3ed783-fb6c-400e-a2ae-e01f42393d3d]
    planArt
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    • VorhabenbezogenerBPlan
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung