• XPLAN_BP_PLAN_e2f08fd6-ead7-44b8-98f0-0f34218f87e3

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e2f08fd6-ead7-44b8-98f0-0f34218f87e3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Iserbrook16-Suelldorf15
    xpPlanDate
    • 1994-03-08
    name
    • Iserbrook16-Suelldorf15
    internalId
    • a46d40bb-74af-498a-8c4a-09a89162f7ac
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Iserbrook 16/Sülldorf 15 für den Geltungsbereich Musäusstraße - Lütt-Iserbrook - Sülldorfer Landstraße - Bahnanlagen - Iserbrooker Weg (Bezirk Altona, Ortsteile 224 und 225) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Sülldorfer Landstraße werden Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets an der Sülldorfer Landstraße (westlich der Straße Lütt-Iserbrook) sind nichtstörende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten entlang der Sülldorfer Landstraße und der Bahnanlage sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen), sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.7 | In den mit "(B)" bezeichneten Wohngebieten gilt:][§2 Nr.7.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig; fiir die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.7.2 | Putzbauten sind in hellen Farbtönen auszuführen; bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-03-08
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 23.09.1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b64e1ce8-8670-4163-9e16-0bf25eba37d2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung