Der Bebauungsplan Bergedorf 35 für den Geltungsbereich Sachsentor — Mohnhof — Hassestraße — Rektor- Ritter-Straße — Neuer Weg — Bergedorfer Straße — über die Flurstücke 4008, 635 und 714 der Gemarkung Bergedorf — Hinterm Graben (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602 und 603) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-22
texte
[§2 Nr.1 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte unter den Arkaden umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitätswerke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet auf den Flurstücken 718, 719, 766, 848, 2434, 850, 851, 852, 853 und 928 der Gemarkung Bergedorf sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 603]