Der Bebauungsplan Bramfeld 2 für den Geltungsbereich Fabriciusstraße — Owiesenstraße — Bramfelder Chaussee — Bauernrosenweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-06-16
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m,
zweigeschossigen Geschäfthäusern 7,5 m,
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m,
achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sowie die nicht überbauten Flächen innerhalb der Baulinien im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.5 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Geschossen § 33.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]