Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bramfeld 63 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Grootmoor und westlich der Straße Am Stühm-Nord (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Grootmoor - Westgrenze des Flurstücks 548, über das Flurstück 548, Nordgrenze des Flurstücks 548, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 547 der Gemarkung Bramfeld.
technHerstellDatum
2016-02-10
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(1)" bis „(3)" bezeichneten Flächen Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet ist mindestens 25 vom Hundert (v. H.) der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.5 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Für den festgesetzten Knick sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.8 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem reinen Wohngebiet Teilflächen der Flurstücke 611 und 8188 (Grootmoorteich) der Gemarkung Bramfeld zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]