[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77 wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Karl-Arnold-Ring und Kirchdörfer Damm gilt:][§1 Nr.2.7.1 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
7.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ladengebiet“ aufgehoben und als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Marktfläche“ festgesetzt.][§1 Nr.2.7.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
7.2 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird die Straßenverkehrsfläche als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Marktfläche“ festgesetzt.][§1 Nr.2.7.3 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
7.3 Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche wird auf dem Flurstück 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg eine Baugrenze in einem Abstand von 3 m parallel zur östlichen bzw. südöstlichen Flurstücksgrenze festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]