Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 33 für den Geltungsbereich Schlachterbuden - Pepermölenbek - Trommelstraße - Hein-Köllisch-Platz - Antonistraße - Pinnasberg - über das Flurstück 1760 der Gemarkung Altona Südwest - St. Pauli Fischmarkt (Bezirk Altona, Ortsteil
201) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-27
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im maximal dreigeschossigen allgemeinen Wohngebiet an der Straße Schlachterbuden sind nur nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Wohnungen können oberhalb des ersten Vollgeschosses zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im zwei- und dreigeschossigen Kerngebiet an der Straße Schlachterbuden sind im Erdgeschoß nur nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Straße Pinnasberg wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker in den Obergeschossen bis zu 1,3 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden][§2 Nr.7 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201]