Der Bebauungsplan Ohlsdorf 8 für das Plangebiet Große Horst — Ostgrenze des Flurstücks 80 der Gemarkung Klein Borstel — Bahnanlagen — Borstels Ende — Sodenkamp — Orionweg — von der Ostgrenze des Flurstücks 536 der Gemarkung Klein Borstel über dieses Flurstück zum Friedhofsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-13
texte
[§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet beiderseits des Friedhofsweges sind nicht störende friedhofbezogene Betriebe, insbesondere Kranzbindereien und Grabsteinhandlungen, zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestim¬mungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 Nummern 5 und 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]