• XPLAN_BP_PLAN_e5c39320-47cd-4577-9009-f0b6dfd60a4c

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D230
    xpPlanDate
    • 1960-12-02
    name
    • D230
    internalId
    • 6a956aa5-d70e-49e1-8270-3544ac0b735a
    beschreibung
    • Brauhausstraße - Brauhausstieg - Wandsbeker Königsstraße - Wandsbeker Marktstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-01
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1, G1g) 5,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2, G2g) 7,5 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][Nr. 2.6 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.7 | Die gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten sind als Gemeinschaftsanlagen für die Zwecke der Betriebe in den angrenzenden Geschäftshäusern und den Läden an der Wandsbeker Marktstraße sowie zur Erfüllung der Verpflichtung aus der Reichsgaragenordnung bestimmt. Die Kosten für die Bereitstellung der Flächen sowie die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen.][Nr. 2.8 | Auf der für Kraftfahrzeugeinstellplätze (St-Gem) bestimmten Fläche können innerhalb der durch Baulinien umgrenzten Fläche erdgeschossige Garagen errichtet werden.][Nr. 2.9 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-12-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_322c91cf-d90b-46bc-b1d9-61376e9c100e]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
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    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung