Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 für den Geltungsbereich Linckestraße — über das Flurstück 263 (Ringstraße), Westgrenze des Flurstücks 365 der Gemarkung Meiendorf — Gemarkungsgrenze — West- und Nordgrenze des Flurstücks 5112 der Gemarkung Volksdorf — Mellenbergweg — Nordgrenze des Flurstücks 5307, über das Flurstück 5305, der Gemarkung Volksdorf — Gemarkungsgrenze — Ostgrenzen der Flurstücke 3966, 1166, 1167 und 2184 der Gemarkung Meiendorf -— Skaldenweg — Nordlandweg — Deepenhorn — Lehárstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 525 und 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-07
texte
[§2 Nr.1 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | Im gesamten Geltungsbereich werden Staffelgeschosse ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für die Bebauung entlang der Straßen wird eine straßenparallele Randbebauung vorgeschrieben. Die zulässige Gebäudetiefe ist zwischen der Straßenseite und der Rückseite der Gebäude zu messen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet Ecke Nordlandweg/Meiendorfer Weg sind Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Auf den Flurstücken 518 und 520 am Meiendorfer Weg sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet Ecke Meiendorfer Weg/ Ringstraße sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzunigsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Bei zweigeschossigen Gebäuden wird die Dachneigung auf 30 Grad begrenzt; wenn eine eingeschossige Bauweise im Straßenrandbereich gewählt wird, gilt die Dachneigungsbeschränkung nicht.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 968 bis 979 und 3288 der Gemarkung Meiendorf an die Pusbackstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Im gesamten Plangebiet wird die Drempelhöhe beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.10 | Die Errichtung von baulichen Anlagen ist auf der privaten Grünfläche nicht zulässig. Das Grundstück darf zum öffentlichen Grün und zum Mellenbergweg hin nicht durch bauliche Einfriedigungen abgegrenzt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525, 526]