• XPLAN_BP_PLAN_e6579313-b18c-4ece-8db5-f4979091effb

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    • XPLAN_BP_PLAN_e6579313-b18c-4ece-8db5-f4979091effb
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch31
    xpPlanDate
    • 1982-05-19
    name
    • Hausbruch31
    internalId
    • 13c94929-e076-492c-957a-55f9f539dac9
    technHerstellDatum
    • 2015-06-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Industriegebiet westlich der Straße Dubben einschließlich ihrer Verlängerung sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Industriegebiet mit einer Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinien und Baugrenzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Ausnahmsweise können dort auch Stellplätze zugelassen werden, wenn die gärtnerische Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.4 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_14a7b893-d9e0-4eba-8720-cde9464c8718]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung