• XPLAN_BP_PLAN_e7080062-1d0a-455d-bef4-ced878029171

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7080062-1d0a-455d-bef4-ced878029171
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf80-Schnelsen81
    xpPlanDate
    • 2001-02-27
    name
    • Niendorf80-Schnelsen81
    internalId
    • 734d4d51-67cc-4324-b0fe-9d046b71dc88
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 80/Schnelsen 81 für das Gebiet südlich der Wendlohstraße zwischen Frohmestraße / Friedrich-Ebert-Straße und der Straße Steendammswisch (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 318, 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wendlohstraße - Steendammswisch - Südgrenzen der Flurstücke 1885 und 7025 (Schippelsmoorgraben), Ostgrenze des Flurstücks 7744 der Gemarkung Niendorf - Blankenburger Weg - Friedrich-Ebert-Straße - Frohmestraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 925, 926 und 928 der Gemarkung Schnelsen Betriebe des Beherbergungsgewerbes allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der Versorgungsfläche sind die Dachflächen der Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.3 | Zur Erschließung von rückwärtigen Grundstücken sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen ist die Außenwand der neu zu errichtenden Tennishalle zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung geschlossen auszubilden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Schutzdächer von Stellplätzen sowie Garagen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenen Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Pflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318, 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-02-27
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ae0efe8-9be0-4ade-8544-9cccf69fdca2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung