Der Bebauungsplan St. Georg 16 für den Geltungsbereich Böckmannstraße — Steindamm — Lindenstraße — Südgrenzen der Flurstücke 546 und 548 der Gemarkung St. Georg-Nord (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans wird beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt. Ein Abdruck des Plans kann beim örtlich zuständigen Bezirksamt kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt zur Verfügung stehen, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden.
technHerstellDatum
2014-01-20
erstellungsMassstab
1000
hoehenbezug
m über NN
texte
[§2 Nr.1 | An der Straße Steindamm sind in den Erdgeschossen nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet mit achtgeschossiger Bebauung können zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.4 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage darf durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 2000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]