• XPLAN_BP_PLAN_e7d6b690-0ed1-45dd-91df-374632420595

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_e7d6b690-0ed1-45dd-91df-374632420595
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen34
    xpPlanDate
    • 2010-11-05
    name
    • Othmarschen34
    internalId
    • a1852d9e-35e9-4093-a234-6287884d18da
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 34, für den Geltungsbereich südlich der Elbchaussee am Elbhang gegenüber dem Jenischpark (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 866, Nordgrenzen der Flurstücke 866, 867 und 800, über das Flurstück 800, Ostgrenze des Flurstücks 800, Südgrenze des Flurstücks 800, Südgrenze des Flurstücks 867, Westgrenze des Flurstücks 867, Südgrenze des Flurstücks 867, Westgrenze des Flurstücks 867, über das Flurstück 866 der Gemarkung Klein-Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 219.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeauflhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.2 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.3 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbauherzustellen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet werden Vergnügungsstätten nach § 7Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Entlang der Elbchaussee sind durch geeignete Grundrissgestaltung Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-11-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7207cc76-94ba-44d7-b4ee-63b0e47280f2]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Othmarschen1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung