Der Bebauungsplan Billstedt 37 für den Geltungsbereich Archenholzstraße — Merkenstraße — Südgrenze des Flurstücks 722, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 723, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 729 der Gemarkung Öjendorf — Luisenhofstieg — Südgrenze des Flurstücks 734, Ostgrenze des Flurstücks 737 der Gemarkung Öjendorf, Ostgrenze des Flurstücks 2029 der Gemarkung Schiffbek — Pergamentweg — Schleemkoppel — Kaspar-Siemers-Weg — über das Flurstück 869 der Gemarkung Schiffbek bis Schleemer Bach — Südgrenze des Flurstücks 960 der Gemarkung Öjendorf (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-16
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]