Der Bebauungsplan Lohbrügge 35 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße — Am Langberg — Nordgrenze des Flurstücks 317 der Gemarkung Boberg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-11
texte
[§2 | Innerhalb der mit — A — gekennzeichneten Flächen entlang der Bergedorfer Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]