[§1 Nr.1 | In § 2 wird folgende Nummer angefugt:
„5. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §331 der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 1 wird nach „Vergnügungsstätten“ eingefügt:„(mit Ausnahme von Nummer 5)“.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]