Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Farmsen - Berne 34 für das Gebiet nördlich der Straße Neusurenland/westlich der Straße Overland (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Neusurenland - Westgrenze des Flurstücks 1639, Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4864, Nordgrenzen der Flurstücke 1639 und 1641 der Gemarkung Farmsen - Overland.
technHerstellDatum
2016-02-01
texte
[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen sowie in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebiets Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets sind die Dachflächen der Gebäude extensiv zu begrünen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind entlang der Straßen Neusurenland und Overland insgesamt fünf Einzelbäume zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.5 | Auf der festgesetzten Fläche für Stellplätze sind Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]