Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 25
für den Geltungsbereich südlich der Güterumgehungsbahn
zwischen Salomon-Heine-Weg und Alster (Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 405) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie
folgt begrenzt: Salomon-Heine-Weg – Güterbahntrasse – Alster
– Südgrenzen der Flurstücke 3850 und 3851 der Gemarkung
Eppendorf.
technHerstellDatum
2024-06-29
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Überschreitungen der Baugrenzen durch ebenerdige Terrassen sind bis zu 3,0 m zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten ist um maximal 2 m zulässig. Dachausstiege, Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr. 4 | Die im allgemeinen Wohngebiet „WA1“ festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 und die im allgemeinen Wohngebiet „WA2“ festgesetzte GRZ von 0,5 können durch Tiefgaragen und ihre Zufahrten, unterirdische bauliche Anlagen sowie Wege und die erforderlichen Nebenanlagen nach § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) bis zu einer GRZ von 0,95 überschritten werden.][§2 Nr. 5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr. 6 | Schlafräume sind zu den Gebäudeseiten zu orientieren, bei denen nachts die Mittelungspegel des Straßen- und Schienenlärms maximal 54 dB(A) betragen. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen sowie Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung zu lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 7 | In den allgemeinen Wohngebieten ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuthverlag GmbH, Berlin.][§2 Nr. 8 | Das festgesetzte Gehrecht entlang des Alsterlaufs auf dem Flurstück 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr. 9 | Das festgesetzte Gehrecht im westlichen Bereich des Flurstücks 3851 der Gemarkung Eppendorf umfasst die Befugnis der Deutschen Bahn zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche zur fußläufigen Erreichung der Bahnflächen für Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr. 10 | Für festgesetzte Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und dauerhaft zu begrünen. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit mindestens vier Pflanzen je Heckenmeter zu pflanzen.][§2 Nr. 11 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen baulichen Anlagen sind, mit Ausnahme funktionaler Flächen (zum Beispiel Terrassen, Treppen, Wege, befestigte Spielflächen), mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für die Anpflanzung von Bäumen muss der durchwurzelbare Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.12 | In den allgemeinen Wohngebieten „WA1“ und „WA2“ sind jeweils mindestens drei Bäume anzupflanzen. Außerdem sind Hecken zur Einfassung der Erdgeschossgärten und der Terrassen anzupflanzen.][§2 Nr. 13 | In den allgemeinen Wohngebieten sind insgesamt mindestens 55 vom Hundert der Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft mindestens extensiv zu begrünen.][§2 Nr. 14 | In den allgemeinen Wohngebieten sind an geeigneten nach Osten oder Südosten orientierten Gebäudefassaden jeweils zwei Mehrfachnistkästen für die Arten Mauersegler und Haussperling, zwei Nistkästen für die Bachstelze sowie drei Gruppen je drei Fledermauskästen für die Arten Zwergfledermaus und Teichfledermaus anzubringen oder in die Fassade oder Attika zu integrieren, dauerhaft zu erhalten und zu unterhalten. Sofern die Eignung nachgewiesen wird, kann die nach Osten parallel zur Alster orientierte aufragende Tiefgaragenaußenwand für einen zahlenmäßig untergeordneten Anteil der Kästen herangezogen werden. Die festgesetzten Kästen sind bereits zum Zeitpunkt der technischen Abnahme der fertiggestellten Gebäudefassade bzw. Tiefgaragenaußenwand nachzuweisen.][§2 Nr. 15 | In den Allgemeinen Wohngebieten ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind außerdem zum Böschungsgehölz auf dem Flurstück 2910 der Gemarkung Eppendorf (Bahnanlagen) und zum Alsterlauf hin abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichtweinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]