Der Bebauungsplan Langenhorn 28 für den Geltungsbereich Fritz-Schumacher-Allee — Nordgrenzen der Flurstücke 8013 und 8101, Nordostgrenzen der Flurstücke 8102, 8103, 7309, 7310 und 6209 (Immenbarg), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8106, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8055, Südgrenzen der Flurstücke 8054, 6787 bis 6783 und 7509 der Gemarkung Langenhorn — Grote Raak — Raaksheide (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Drempelhöhe von Reihenhäusern wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.2 | Die Dächer der zweigeschossigen Gebäudeteile von Reihenhäusern dürfen höchstens 20 Grad und der eingeschossigen Anbauten höchstens 6 Grad geneigt sein. Gestaffelte Geschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen Baugrenzen durch eingeschossige Eingangsvorbauten bis zu 2,0 m in einer Breite von nicht mehr als der Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses zugelassen werden; dies gilt nicht für Reihenhäuser auf dem Flurstück 660 der Gemarkung Langenhorn.][§2 Nr.4 | Die eingeschossigen Anbauten und Eingangsvorbauten sind im Material und in der Gestaltung an die vorhandenen Reihenhauskörper anzupassen und innerhalb einer Zeile einheitlich auszuführen.][§2 Nr.5 | Auf den mit einer Schraffur gekennzeichneten nicht überbaubaren Grundstücksflächen dürfen nur solche Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) zugelassen werden, die der Nutzung von gemeinschaftlichen Grünflächen und Kinderspielplätzen dienen.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen und Garagen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Baugrundstücke weitere Stellplätze und Garagen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]