Der Bebauungsplan Rissen 28 für den Geltungsbereich Höhnerkamp - über das Flurstück 684 zur Westgrenze des Flurstücks 683, Nordgrenzen der Flurstücke 683, 682, 314/19 und 2069 der Gemarkung Rissen - Gudrunstraße - Marschweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2844, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2847, über das Flurstück 594, Süd grenze des Flurstücks. 2847 über das Flurstück 611 zur Südgrenze des Flurstücks 614, über die Flurstücke 614, 276/35, 2126 (Gudrunstraße) und 668, Südgrenzen der Flurstücke 668 und 671, über das Flurstück 671 der Gemarkung Rissen (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-24
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | [Anmerk.: §2 wurde durch Rissen 47 aufgehoben] Auf den nicht überbaubaren Teilen des Baugrundstücks für den Gemeinbedarf (Kindertagesheim) sind Nebenanlagen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]