Der Bebauungsplan Groß Borstel 2 für das Plangebiet Brödermannsweg — Borsteler Chaussee — Rosenbrook — Bahnanlagen — Westgrenze des Flurstücks 31 der Gemarkung Eppendorf — Südgrenze des Flurstücks 858, von hier über dieses Flurstück und das Flurstück 859 der Gemarkung Lokstedt sowie über das Flurstück 804 zur Westgrenze des Flurstücks 1575 der Gemarkung Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird restgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-10
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]