Der Bebauungsplan Rahlstedt 89 für den Geltungsbereich Walddörferbahn — Nordgrenze der Gemarkung Meiendorf — Ostgrenzen der Flurstücke 4187, 358 bis 361 und 364 der Gemarkung Meiendorf — Linckestraße — Benatzkyweg — Westgrenzen der Flurstücke 3565 und 3567, Südgrenzen der Flurstücke 2556, 344, 3803, 346, 300 bis 302, 4239, 304 und 305 der Gemarkung Meiendorf — Fallstraße — Lehárstraße — Saseler Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet wird eine straßenparallele Randbebauung vorgeschrieben.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse und Flachdächer ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Die Drempelhöhe wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.4 | Die Firsthöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden maximal 8 m und bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 11 m über Geländehöhe betragen.][§2 Nr.5 | Die Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke oder Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]