[§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(a)" bezeichneten Flächen des Mischgebiets ist oberhalb des letzten Vollgeschosses kein weiteres Geschoss zulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(b)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets ist Wohnen ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet an der Jarrestraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Oberirdische Stellplätze für Besucher können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücksflächen zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | In den Baugebieten ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Sofern sie nicht für Dachterrassen genutzt werden, sind Flachdächer zu mindestens 65 vom Hundert der Dachflächen der Gebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Die Flächen, auf denen Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ausgeschlossen sind, sind zu begrünen und in einem Abstand von maximal 10 Metern mit Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind einheimische standortgerechte Bäume zu verwenden. Sie müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.12 | Das von bebauten oder befestigten Flächen der Grundstücke mit direkter Belegenheit am Osterbekkanal abfließende und gesammelte Niederschlagswasser ist in den Osterbekkanal einzuleiten, sofern dem keine wasserrechtlichen Gründe entgegenstehen und sofern es nicht genutzt wird.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 411]