• XPLAN_BP_PLAN_eddf20e1-eca2-4254-aaa2-dc758d0aa742

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_eddf20e1-eca2-4254-aaa2-dc758d0aa742
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt42
    xpPlanDate
    • 2017-09-12
    name
    • Neustadt42
    internalId
    • 08d7575d-7863-4c27-907d-c5932fa852f5
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Neustadt 42 für den Geltungsbereich westlich der Straße Hafentor (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 105) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hafentor – Südgrenze des Flurstücks 1502, über die Flurstücke 1502 und 651 (Kuhberg) der Gemarkung Neustadt Süd.
    technHerstellDatum
    • 2017-11-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind im allgemeinen Wohngebiet nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Außer den in Nummer 1 genannten Vorhaben sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck des Vorhabengebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Die der Versorgung des Vorhabengebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können im Vorhabengebiet als Ausnahme zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Technische Anlagen (Entlüftungsanlagen, Löschwasserspeicher und Ähnliches), ausgenommen notwendige Schornsteine und Schutzgeländer, sind auf den Dachflächen unzulässig. Auf der mit „A“ bezeichneten Dachfläche sind auch Schutzgeländer unzulässig. Eine Fahrstuhlüberfahrt ist innerhalb der mit „a“ bezeichneten Fläche zulässig; sie darf die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 30 cm überschreiten. Sie ist zu begrünen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Mindestens 80 vom Hundert der mit „A“ bezeichneten Dachfläche sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft extensiv zu begrünen.][§2 Nr.8 | Mindestens 40 vom Hundert der mit „B“ bezeichneten Dachflächen sind mit einem mindestens 25 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft intensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Mindestens 80 vom Hundert der mit „C“ bezeichneten Dachfläche sind mit einem mindestens 25 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft intensiv zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 105]
    plangeber
    • [Name: 105]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-09-12
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f145588-4c01-4a18-a54e-c44feab45336]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung